Aufwendung für Bulimie-Erkrankungen
Außergewöhnliche Belastungen Unter außergewöhnliche Belastungen fallen jene Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und größer sind als jene, die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des gleichen Familienstands für gewöhnlich entstehen (§ 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Geht es um Mehraufwendungen wegen Krankheit, ist ein Nachweis der Zwangsläufigkeit zu erbringen. Der Nachweis […]