Arzt mit häuslicher Notfallpraxis
Veräußerung eines Arbeitszimmers Ärztinnen und Ärzte können ihre selbst genutzte Wohnimmobilie grundsätzlich unabhängig von einer Mindesthaltedauer steuerfrei veräußern. Die allgemein geltende 10-Jahres-Frist für die Veräußerung immobiler Wirtschaftsgüter ist nur bei vermieteten Wohnimmobilien zu beachten. Befindet sich in der Privatwohnung allerdings ein Arbeitszimmer, betrachten die Finanzämter die Veräußerung des sich in der selbst genutzten Wohnung befindlichen […]