Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz
Aus Anlass der besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie haben die Bezirksregierungen das Arbeitszeitgesetz gelockert. Leider sind die Ausnahmen nicht bundeseinheitlich geregelt. So hat die Bezirksregierung Arnsberg zunächst befristet bis zum 19. April 2020, folgende Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz im Wege einer Allgemeinverfügung zu genehmigen, ohne dass hierfür eine gesonderte Bewilligung zu beantragen ist: Zulässigkeit Sonn- und Feiertagsarbeit für […]