Tätigkeit als Lehrarzt steuerpflichtig
Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeit Nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher bzw. Betreuer unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 2.400,00 im Jahr steuerfrei. Gleiches gilt für Personen, die nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit wahrnehmen oder die nebenberuflich die Pflege alter, kranker und behinderter Menschen übernehmen. Voraussetzung […]