Essen auf Rädern
Haushaltsnahe Dienstleistungen Die Zubereitung von Mahlzeiten fällt zwar grundsätzlich unter jene Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (vgl. u. a. Bundesfinanzhof/BFH, Urteil vom 29.1.2009, Az. VI R 28/08 sowie § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz/EStG). Der Begriff einer haushaltsnahen Dienstleistung im Sinne der Vorschrift […]