Update – Coronavirus-Pandemie – NRW weitet Soforthilfe aus
Nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe für Soloselbständige und Kleinunternehmer in Höhe von 9.000 nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen […]