Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Beihilfe und Unterstützung bis 1.500 EUR steuerfrei

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer hat das Bundesministerium der Finanzen Folgendes beschlossen:

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Den vollständigen Text des Beschlusses finden Sie hier

 

Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Beihilfe und Unterstützung bis 1.500 EUR steuerfrei
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