Wer einen Antrag auf Steuererleichterungen stellen will, muss trotz Corona bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für bereits fällige Umsatz- oder Lohnsteuern wird die Stundung derzeit von vielen Finanämtern abgelehnt, da nicht Corona dafür ursächlich sei.
Allerdings besteht die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11) erstatten zu lassen.
Eine Anleitung dazu gibt es auf der Website der Finanzverwaltung NRW Antrag auf Steuererleichterungen
Erlass des Bundesministeriums für Finanzen Erlass BMF 19.03.2020
Aus aktuellem Anlass – Corona – Pandemie – Antrag auf Steuererleichterungen