Jahresabschluss
Jahresabschluss, Bilanz & EÜR
Zu unseren klassischen Standardleistungen zählen die Erstellung des Jahresabschlusses, je nach Erfordernis als Bilanz oder als Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR).
Zwischenabschlüsse, Plausibilitätsbeurteilungen nach § 18 KWG auf Anforderung von Banken, Ratingberatung – all das dürfen Sie, falls erforderlich, ebenfalls von uns erwarten. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine „einfache“ Bescheinigung ausreichend. Wurden umfassende Prüfungshandlungen gefordert, haben die Bescheinigungen die Qualität eines Bestätigungsvermerks.
Volle Unterstützung von unserem Team beim Jahresabschluss
KontaktUnd natürlich helfen wir bei der Beantwortung dieser Fragen?
Habe ich meine Ziele erreicht?
Wie stehe ich da im Vergleich zu Kollegen?
Wie hat sich mein Unternehmen entwickelt?
Mag mich meine Bank?
Jahresabschluss heißt bei uns
- Fingerspitzengefühl zeigen
Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen? Bei der Bilanzierung gilt es, diesen Zielkonflikt mit Bedacht zu lösen. - Gemeinsam Strategie entwickeln
Wir kennen Sie und Ihr Unternehmen besser. Wir kennen die Gesetzgebung. Wir sprechen offen miteinander, klären alle drängenden Fragen und entwickeln gemeinsam Ihre Unternehmensstrategie.
- Unterstützen und vermitteln
Wir unterstützen Sie bei Ihren Unternehmensentscheidungen und treten, wenn gewünscht, auch mit Ihrer Hausbank in Kontakt. Unsere über mehr als 50 Jahre aufgebaute Reputation und unser reicher Erfahrungsschatz sind dabei sehr hilfreich.