Einkommensteuer
Aufgrund der Pressekonferenz der Ministerpräsidenten vom 18. November 2021 und der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurden mit Wirkung für die Zukunft (beginnend mit dem 24. November 2021) u.a. neue Regelungen für Arbeitsstätten getroffen. Es gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen daher ab dem 24.11.2021 von ihren Mitarbeitern einen Nachweis darüber verlangen, dass diese eines der 3Gs erfüllen.
hier bin ich
Sie sollten ein Informationsblatt für Ihre Mitarbeiter sowie ein Formular zur Datenerfassung des Impfstatus Ihrer Mitarbeiter erstellen. Wir empfehlen Ihnen, die erforderlichen Nachweise an einem zentralen und den zuständigen Mitarbeitern bekannten Ort griffbereit aufzubewahren.
Darüber hinaus können Sie zur Aufrechterhaltung und Sicherheit Ihres eigenen Betriebes auch weitere Maßnahmen treffen. Sofern dies in Ihrem Betrieb umsetzbar ist, könnten Sie beispielsweise entscheiden, dass sämtliche Mitarbeiter einen negativen Testnachweis vorlegen müssen ehe sie die Arbeitsstätte betreten und Ihre Tätigkeit aufnehmen. Dies könnte wöchentlich (so wie in der Information für Mitarbeiter vorgeschlagen) oder auch in kürzeren Abständen erfolgen. Bitte beachten Sie, ob individuell strengere Vorschriften gelten. Auch könnte eine Regelung getroffen werden, wonach Geschäftstermine mit Kunden nur dann erfolgen können, wenn auch seitens der Kunden ein 3-G-Nachweis erbracht wird.
Uns ist natürlich bewusst, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Arbeit aus dem Homeoffice nicht für sämtliche Betriebe und Praxen bzw. für sämtliche Funktionen innerhalb eines Unternehmens / einer Praxis handhabbar ist. Bitte verstehen Sie unsere Informationen lediglich als Vorschlag. Die konkrete Umsetzung in Ihrer Praxis / Ihrem Unternehmen muss selbstverständlich auf Ihre konkreten Belange angepasst werden.
Sollten Sie Beratungsbedarf zu der Umsetzung von Maßnahmen in Ihrem Unternehmen haben, sprechen Sie uns gern an.
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