In allen Medien präsent ist derzeit das Konjunkturpaket 2020 der Bundesregierung. Ein Bestandteil ist eine Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind.
Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um einen anteiligen Zuschuss zu den Fixkosten für die Monate Juni bis August 2020. Förderfähig ist grundsätzlich jedes Unternehmen unabhängig von Branche und Mitarbeiteranzahl.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass
· Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60% niedriger war als im Vorjahr und
· Ihr Umsatz in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 um mindestens 40% niedriger sein wird als im Vorjahr.
Die Anträge auf Überbrückungshilfe sind bis spätestens 31. August 2020 zu stellen.
Die Antragstellung muss zwingend durch einen Steuerberater erfolgen.
Auch die Steuerberatungskosten für die Beantragung der Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe des Erstattungsanteils hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Mitarbeiter ab.
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