Zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Heilmittelerbringer wurde ein Rettungsschirm gespannt.
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Auszahlung der Ausgleichszahlung kann nur bis 30.06.2020 gestellt werden, und zwar ausschließlich in elektronischer Form.
Weitere Details, Antworten auf die häufigsten Fragen sowie das Antragsformular entnehmen Sie bitte direkt der Website „Die ARGEn der Heilmittelzulassung“
Update – Coronavirus-Pandemie – Rettungsschirm Heilmittelerbringer