Bonuszahlungen von Arbeitgeber und Staat
Corona Die Corona-Pandemie bedeutet insbesondere für Ärztinnen und Ärzte Überstunden und Mehrarbeit. Gewährt der Arbeitgeber anlässlich der Corona-Krise als Anerkennung eine Bonuszahlung, bleibt diese nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF, vom 3.4.2020) bis zu einem Betrag von € 1.500,00 steuer- und sozialversicherungsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen will das BMF „die besondere und […]