Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Arbeitsschutzstandards veröffentlicht für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zum Infektionsschutz.
Danach bleibt die Grundregel der Mindestabstand von 1,5m. Sollte dieser Abstand nicht möglich sein, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung vom Arbeitgeber zu stellen und vom Arbeitnehmer zu tragen.
Mehrfachbelegung von Büroräumen ist zu vermeiden.
Die Reinigungsintervalle der Räume sind anzupassen, regelmäßiges Reinigen/Desinfizieren von Türklinken und Handläufen ist zu gewährleisten ebenso wie des Arbeitsplatzes (Tastaturen, Telefon etc.)
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und reduziert die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger Tröpfen.
Über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine umfassende Kommunikation im Betrieb sicherzustellen. Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen
Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA) ist hinzuweisen.