Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte
Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie steuerliche Hilfen. Für Beschäftigte sind Bonuszahlungen ihrer Arbeitgeber bis zu insgesamt 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei. Freiberufler, Selbstständige und andere Unternehmer können eine Stundung fälliger Steuerzahlen und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen, zudem gibt es Erleichterungen bei Vollstreckungen.
Stundung von Steuerzahlungen:
Anpassung von Vorauszahlungen:
Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen:
CORONA-Schutzschild BMF 03.04.2020
Um eine bundesweit einheitliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern zu gewährleisten, gibt es einen gleichlautenden Ländererlass!
Gleichlautender Ländererlass
Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte – BMF 03.04.2020