Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Soforthilfe von Bund mit Aufstockung vom Land NRW

Dies ist eine aktuelle Information der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit konkreten Informationen zu den Soforthilfezuschüssen:

Wir freuen uns, Ihnen heute die angekündigten Informationen zu den Soforthilfezuschüssen geben zu können:

 

Mit Soforthilfen unterstützen Bund und Land in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer.
Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Antragswillige elektronische Antragsformulare von morgen an online finden.

Sie können sich schon jetzt über die Bedingungen informieren unter  www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

und

ab Freitag (27.03.2020) den Antrag stellen unter

https://soforthilfe-corona.nrw.de/

 

Es werden Fragen beantwortet wie

Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wie wird die Zahl der Beschäftigten gezählt?
Wie funktioniert das Antragsverfahren?

sowie FAQs

 

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