gestern ist es im Bundestag noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
WICHTIG – Fristende März 2020
Der Antrag muss bis spätestens zum morgigen Donnerstag für den Monat März 2020 formlos und unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und den § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen, welche ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt gestellt werden. So können sich Ihre Unternehmen die Beiträge stunden lassen.
Ein Antrag für den April 2020 ist dann erneut separat einzureichen.
Da wir hier keine Anhänge einstellen können, folgt hier nachfolgend ein Musterantrag als Text:
per Fax:
Ort, den 25. März 2020
Stundung von Sozialabgaben
Mitteilung des GKV vom 24.03.2020
Arbeitgeber-Nr. _______________
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Betrieb ist bei Ihrer Krankenkasse unter der Betriebsnummer ____________ erfasst.
Aufgrund der durch die Corona – Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen leiden wir unter erheblichen Einnahmeausfällen und sind leider nicht in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht zu begleichen.
Wir beantragen daher die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge gemäß § 76 SGB IV für März und April 2020 bis auf Weiteres. Bitte nehmen Sie keine fälligen Lastschriften vor (Beendigung des SEPA-Mandats). Zudem ersuche ich Sie, wie von der Bundesregierung vorgesehen, von der Erhebung von Zinsen und Säumniszuschlägen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen