Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn
Finanzgericht Münster, 1-K-3320/18-L Pressemitteilung vom 04.02.2020 Pressetext: Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 03.12.2019 entschieden (Az. 1 K 3320/18 L). Die Klägerin schloss mit einer Vielzahl von Mitarbeitern Mietverträge über Werbeflächen […]