Keine Haftungsbeschränkung auf Nachlass bei Arztpraxis-Veräußerung durch einen nicht approbierten Erben
Finanzgericht Münster, 12-K-2262/16 Mitteilung vom 15.11.2019 Keine Haftungsbeschränkung auf Nachlass bei Arztpraxis-Veräußerung durch einen nicht approbierten Erben Pressetext: Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 24. September 2019 (Az. 12 K 2262/16) entschieden, dass der Erbe auch dann mit seinem gesamten Vermögen für Steuerschulden aus der Veräußerung einer geerbten Arztpraxis haftet, wenn er […]